FAQ für Förderer
Was ist eine Förderung?
Eine Förderung ist eine finanzielle Unterstützung für besonders Talentierte oder Hochbegabte. Sie dient der Ausbildung. Im Falle der Graduate School of Logistics dient die Förderung der Ausbildung von Promovierenden. Masterabsolvent*innen nehmen für drei Jahre am strukturierten Promotionsmodell der Graduate School of Logistics teil. Ziel ist die erfolgreiche Beendigung der Promotion binnen ca. 3,5 Jahren. Die wissenschaftlichen Ergebnisse werden anhand einer konkreten Fragestellung aus dem fördernden Unternehmen validiert. Das strukturierte Modell unterstützt bei der Erreichung zentraler Meilensteine, stellt die notwendige Betreuung zur Verfügung und gewährleistet eine persönliche, soziale, fachliche sowie wissenschaftliche Weiterbildung der geförderten Promovierenden.
Was ist die GSofLog?
Die Graduate School of Logistics ist ein rein industriefinanziertes, strukturiertes und anwendungsorientiertes Promotionsmodell, eine Einrichtung der TU Dortmund und Heimat für Forschung und Entwicklung. Vollzeit-Promotionsstipendien über drei Jahre werden an besonders begabte Masterabsolvent*innen vergeben. Der Vorstand der Graduate School of Logistics besteht aus Hochschul-Professor*innen der Universitäten Dortmund, Bochum, Duisburg-Essen und Münster. Die Fachbereiche Logistik, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaft, Informatik und Statistik sind eingebunden. Im Fokus stehen F&E Themen zur Digitalisierung der Wirtschaft, zum Einbezug neuester Technologien, zur Integration neuer Managementansätze und zur Optimierung von Prozessen. Die Stipendiat*innen erarbeiten binnen drei Jahren das wissenschaftliche Fundament zur Schließung einer Forschungslücke und transferieren ihre Erkenntnisse in die Praxis zur Validierung ihrer Ergebnisse.
Wer kann fördern?
Industrieunternehmen jeder Größe können ein Stipendium oder eine Stipendienklasse fördern.
Über welchen Zeitraum läuft die Förderung?
Die Förderung eines einzelnen Stipendiums erfolgt über drei Jahre.
Werden die Promovierenden im Unternehmen eingestellt?
Die Promovierenden oder auch Stipendiat*innen stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis, weder an der TU Dortmund noch beim fördernden Unternehmen. Stipendien basieren grundsätzlich nicht auf Arbeitsverträgen oder Leistungsverpflichtungen.
Wer schließt mit wem einen Vertrag?
Der Förderer (das Unternehmen) und die TU Dortmund schließen eine Fördervereinbarung. Diese beinhaltet alle rechtlichen und formalen Aspekte und ist damit ein bindender Vertrag. Die ausgewählten Stipendiat*innen erhalten von der TU Dortmund eine Förderbescheinigung. Die TU Dortmund ist als ordentliche Hochschule berechtigt Förderungen im Sinne guter wissenschaftlicher Arbeit und Ausbildung zu vergeben.
Ist die Förderung steuerpflichtig?
Begabtenförderungen sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig, Unternehmen zahlen also keine Steuer. Die Förderung kann, ähnlich wie Spenden, steuerlich geltend gemacht werden.
Wer zahlt den monatlichen Stipendiensatz?
Die TU Dortmund vergibt die Stipendien nach Vorstandsbeschluss über die Stipendienstelle an die Promovierenden. Mit Start des Stipendiums erhalten die Promovierenden eine monatliche Zahlung des Fördersatzes im Voraus.
Was beinhaltet die Förderung?
Die Förderung beinhaltet die monatlichen Stipendienzahlungen an die Promovierenden, ein Reisebudget für die Promovierenden sowie anteilige Sach- und Personalmittel zur Verwaltung und Koordination des Stipendienprogrammes.
Wie kann ein Datenschutz sichergestellt werden?
Die Fördervereinbarung enthält einen Passus zur gemeinsamen Geheimhaltungspflicht. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Förderer und Stipendiat*in möglich. Als Vertreter*innen der Wissenschaft halten sich sowohl Vorstand, Promovierende und Koordinierende an die Praxis guter wissenschaftlicher Arbeit.
Werden Daten veröffentlicht?
Die Stipendiat*innen sind als Wissenschaftler*innen an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gebunden und müssen zur Vollendung ihres Promotionsvorhabens ihre wissenschaftlichen Ergebnisse in Form von Papern und Journalbeiträgen veröffentlichen, ebenso wie die Dissertationsschrift veröffentlicht werden muss. Das Unternehmen kann keinen Einfluss auf die wissenschaftliche Arbeit nehmen, diese ist grundsätzlich frei von Einflüssen dritter. Allerdings werden bei diesen Veröffentlichungen, ebenfalls nach besagtem Regelwerk, keine sensiblen Daten der Unternehmen veröffentlicht, auch keine Daten, die Rückschlüsse auf sensible Informationen zulassen.
Wie können Unternehmen fördern?
Die Interessensbekundung kann über die Website, per Email oder telefonisch erfolgen. In einem Termin mit dem Management der Graduate School of Logistics (vor Ort oder digital) wird das gemeinsame Forschungsgebiet eingegrenzt. Anschließend erhalten die Unternehmen den standardisierten Fördervertrag und die Ausschreibung des Stipendiums kann beginnen. Der Prozess von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Start des Stipendiums dauert erfahrungsgemäß bis zu sechs Monate.
Wie werden geeignete Kandidat*innen für eine Förderung gefunden?
Sobald die Fördervereinbarung geschlossen ist und ein gemeinsames Forschungsfeld identifiziert wurde, das sowohl die aktuelle Fragestellung des Unternehmens adressiert als auch ausreichend Potenzial für eine fundierte wissenschaftliche Arbeit bietet, schreibt die Graduate School of Logistics das Stipendium aus. Über einen Zeitraum von mindestens vier meist jedoch sechs Wochen können sich Interessierte auf das Stipendium bewerben.
Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?
Die Graduate School of Logistics trifft auf Basis vordefinierter Kriterien eine Vorauswahl geeigneter Kandidat*innen für das ausgeschriebene Stipendium. In einem Kennenlerngespräch stehen zunächst das wissenschaftliche Arbeiten und die Klärung formaler Aspekte im Vordergrund. Eine kleine Auswahl geeigneter Bewerber*innen stellt sich anschließend dem Unternehmen vor. Für den oder die Kandidat*in, der*die die Kriterien beider Seiten erfüllt, wird dann ein Antrag auf Aufnahme in das strukturierte Promotionsmodell beim Vorstand der Graduate School of Logistics gestellt. Bei Zustimmung erfolgt die Vergabe des Stipendiums.
Welche Kriterien müssen Bewerber*innen erfüllen?
– Universitätsabsolvent*innen:
Da es sich um eine Begabtenförderung und ein Promotionsstipendium handelt, wird eine Abschlussnote von mindestens 1,8 erwartet. Der Abschluss des Masters sollte in Regelstudienzeit erfolgt sein. Triftige Ausnahmen, wie ein Auslandsemester, werden berücksichtigt. Während des Bachelor- und Masterstudiums müssen mindestens 300 ECTS erbracht worden sein. Bewerber sollten nicht älter als 28 Jahre sein und mindestens eins, in der Regel aber zwei, Empfehlungsschreiben von Hochschulprofessor*innen einreichen. Idealerweise verfügt der*die Bewerber*in bereits über wissenschaftliche und/oder praktische Kenntnisse im ausgeschriebenen Themenbereich. Die Fähigkeit zu gutem wissenschaftlichem Arbeiten muss klar erkennbar sein. Darüber hinaus ist das Arbeiten vor Ort im LogistikCampus Voraussetzung, genauso wie eine Reisebereitschaft (Konferenzen, Aufenthalt beim Förderer). Die GSofLog sucht Teamplayer, die an einem interdisziplinären Austausch interessiert sind.
– Absolvent*innen Fachhochschulen:
Neben den oben genannten Anforderungen sind im Falle von Abschlüssen von Fachhochschulen weitere, teilweise auch abweichende Voraussetzungen, erforderlich. FH-Absolvent*innen können sich mit Aussicht auf einen einschlägigen Masterabschluss mit insgesamt 300 Credits (Bachelor und Master) und einer Note von „sehr gut“ (bis 1,5) bewerben. Der Abschluss des Bachelor-Studiums muss mindestens mit der Note „gut“ bewertet worden sein. Beide Abschlüsse müssen in Regelstudienzeit absolviert worden sein, es sei denn, es liegen triftige Gründe für eine verlängerte Studiendauer vor (bspw. Auslandssemester). Ein Nachweis über promotionsvorbereitende Studien–Kurse zu wissenschaftlichen Methoden, wissenschaftlichem Schreiben, etc. – oder äquivalent ein Nachweis über erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten – z.B. Mitarbeit an einer einschlägigen wissenschaftlichen Publikation – sollte vorliegen. Darüber hinaus ist ein persönliches Gespräch mit dem Betreuer/der Betreuerin zur Beurteilung der wissenschaftlichen Qualifikation erforderlich.
Müssen Förderer einen*eine Betreuer*in (Doktorvater*Doktormutter) für das Stipendium suchen?
Mit der Definition des Forschungsfeldes wird ein Betreuungstandem aus dem Vorstand der GSofLog zusammengestellt. Doktorvater bzw. Doktormutter werden bereits bei der Ausschreibung des Stipendiums genannt. Zusätzlich erhalten die Stipendiat*innen mindestens einen Day-to-Day Supervisor (Post Doc) und täglich Unterstützung von der Koordination. Die Koordination ist auch gleichzeitig die Schnittstelle zum Innovationsökosystem am Wissenschaftsstandort Dortmund für Logistik und IT und vermittelt bei Bedarf konkrete Ansprechpartner*innen/Expert*innen zu den individuellen Fragestellungen.
Mit welchen Ergebnissen ist für das fördernde Unternehmen zu rechnen?
Hier gibt es keine pauschale Antwort, die Ergebnisse hängen vom Forschungsvorhaben ab. In der Regel entwickeln die Stipendiat*innen Algorithmen, Prototypen, Modelle, Simulationen, Digitale Zwillinge, Konzepte oder Strategien, die in ersten Testläufen vor Ort im Unternehmen oder auf Basis der Unternehmensdaten zur Validierung der wissenschaftlichen Ergebnisse implementiert worden sind. Regelmäßige Abstimmungen zwischen Stipendiat*in und Unternehmen sowie Vorstand und Unternehmen transferieren auch neues Wissen in die Praxis. Das Promotionsvorhaben findet im Dialog mit dem Förderer statt, sodass Zwischenergebnisse und einzelne Meilensteine bekannt sind. Dabei wird auf einen kontinuierlichen Entwicklungs- und Transferprozess gesetzt.
Sind Stipendiat*innen auch vor Ort im Unternehmen?
Die Stipendiat*innen besuchen den Förderer regelmäßig und nach individueller Absprache. Zu Beginn des Stipendiums ist auch eine On-Boarding Woche möglich. Die Promovierenden müssen das Unternehmen, die Strukturen, die Fragestellung und die Ausgangssituation kennenlernen, analysieren und eine IST-Aufnahme machen. Welche Daten und in welcher Qualität liegen vor? Wie laufen die Prozesse derzeit ab? Wer sind die wesentlichen Ansprechpartner*innen? Dies Fragen werden in der Regel im ersten Jahr des Stipendiums geklärt. Bei Förderern in der Nähe von Dortmund, sind wöchentliche Vor-Ort-Tage möglich, bei Förderern aus Nord- oder Süddeutschland werden in der Regel mehrtägige Aufenthalte ca. alle zwei Monate geplant. Die Reisen werden über das Reisebudget (in der Förderung enthalten) abgerechnet. Präsentationen von Zwischenergebnissen sind quartalsweise – auch vor Ort – möglich.
Benötigen Stipendiat*innen ein Büro im Unternehmen?
Die Stipendiaten verfügen über einen vollausgestatteten Arbeitsplatz im LogistikCampus der TU Dortmund, dieser ist auch der „Dienstort“. Einen Co-Working Arbeitsplatz für die abgestimmten Aufenthalte sollte es aber geben, damit die Stipendiat*innen auch im Unternehmen auf Internet und Daten zugreifen können.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann treten Sie mit uns in Kontakt.
Wir bieten Ihnen gerne weitere Informationen.
Britta Scherer
Telefon +49 (231) 9743-413
E-Mail: scherer@gsoflog.de