Die aktuelle Situation rund um Corona/COVID-19 schwächt die deutsche Wirtschaft und damit auch unsere Förderer. Deshalb haben wir für Sie die aktuellen Unterstützungsangebote zusammengefasst.
Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben am 13. März ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Wirtschaft beschlossen. Das sogenannte „Corona-Schutzschild“ soll die Gesundheit der Bürger schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen stützen und den sozialen Zusammenhalt bewahren. Enthalten sind finanzielle, steuerrechtliche und soziale Elemente zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen.
Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet die sogenannte „KfW-Corona-Hilfe“ an. Unternehmen können ab sofort bei ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Die KfW übernimmt einen Teil des Risikos ihrer Bank. Beim KfW Unternehmerkredit wird unterschieden zwischen Unternehmen, die weniger und die länger als fünf Jahre am Markt sind. Außerdem gibt es ein Sonderprogramm für Konsortialfinanzierungen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Bürgschaften
Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Mio. Euro kann kostenfrei über das Finanzierungsportal für den Mittelstand der Deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Insolvenzpflicht ausgesetzt
Die Insolvenzantragspflicht soll für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden, da aus organisatorischen und administrativen Gründen nicht gewährleistet werden kann, dass die Instrumente zur Stützung der Liquidität innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht rechtzeitig greifen können. Das teilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in einer Pressemitteilung mit.
Entschädigungszahlungen aufgrund von Quarantäne
Gleichzeitig unterstützt das BMJV bei Tätigkeitsverboten sowie bei Fällen von Quarantäne. Angestellte als auch Selbstständige erhalten sechs Wochen lang eine Entschädigungszahlung vom Staat aufgrund des Infektionsschutzgesetzes „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen“.
Unternehmen haben die Möglichkeit durch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen die Steuerbelastung an die gesunkene Ertragserwartung für das Jahr 2020 anzupassen und bei Liquiditätsengpässen die Möglichkeit der Stundung von Steuerforderungen.
Kurzarbeitergeld
Das Gesetz zur Ausweitung des Kurzarbeitergeldes wurde rückwirkend zum 01. März auf den Weg gebracht. So sollen Entlassungen vermieden und Arbeitsplätze gesichert werden.
Weitere Informationen
Weitere und umfassende Informationen bietet auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den FAQ .