Die Entwicklung von Organisations- und IT-Strukturen im Unternehmen und die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind heute mehr denn je tragende Säulen des Unternehmenserfolgs. Als Change- oder Implementierungsprojekte verursachen sie allerdings häufig hohe Kosten und binden wertvolle Personalressourcen.

Für klein- und mittelständische Betriebe mit ihren eingeschränkten Budgets bieten sich verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Institutionen an, die in Zusammenarbeit mit Fachberatern eine schnelle und sichere Zielerreichung ermöglichen. Das Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik in Dortmund hilft als Forschungs- und Entwicklungspartner bei der Auswahl und Durchführung solcher Fördervorhaben.

Nachfolgend wird in fünf Punkten die Herangehensweise beschrieben und es werden beispielhaft fünf Förderproramme für das Bundesland NRW vorgestellt. Viele Programme gelten mit ähnlichen Rahmenbedingungen in der gesamten Bundesrepublik.

1. Identifizieren der aktuellen Herausforderungen oder Änderungsnotwendigkeiten im Unternehmen

Unternehmensprozesse oder IT-Systeme in der Planung, in der Supply Chain und im betrieblichen Umfeld laufen häufig nicht „rund“; im Arbeitsalltag fehlt jedoch die Kapazität für eine detaillierte Analyse oder Optimierung. Konkrete Maßnahmen oder Visionen, aktuell beispielsweise die Integration von Homeoffice-Arbeitsplätzen in die Produktivsysteme des Unternehmens, können gezielt in einem geförderten Projekt, unterstützt durch die Expertise eines erfahrenen Fachberaters herausgearbeitet und umgesetzt werden.

2. Finden eines passenden Förderprogramms

Die verfügbaren Förderinstrumente fokussieren auf unterschiedliche Unternehmen, Projektinhalte und Projektphasen. Sie bieten Unterstützung von der Potenzialanalyse und der Formulierung von Handlungsstrategien über konkrete Digitalisierungsprojekte bis hin zum Aufbau von Methodenkompetenz im Unternehmen.

3. Überprüfen der Rahmenbedingungen

Förderprogramme haben Restriktionen bezüglich Unternehmensgröße, regionaler Zuständigkeit, Branchenzugehörigkeit und  thematischer Ausrichtung. Wichtig für die Projektgestaltung sind auch der Zuschussanteil und die maximal zulässige Förderung.

4. Auswählen eines Beratungspartners für die gemeinsame Projektbearbeitung

Die Förderung im Rahmen der einzelnen Programme ist zweckgebunden und deckt meistens die Kosten einer externen Beratungsleistung anteilig ab. Für das Unternehmen ist es wichtig, sich einen Überblick über thematisch und methodisch geeignete Fachberater zu verschaffen und im persönlichen Vorgespräch zu klären, ob auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Berater und Unternehmen bis zum Projektabschluss gewährleistet ist. Erfahrene Berater unterstützen auch bei der Einbindung und Abwicklung einer Fördermaßnahme.  

5. Abstimmen eines Fördervorhabens mit der zuständigen Organisation

Bei der Identifikation geeigneter Förderprogramme helfen Förderportale des Bundes, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und regionale Wirtschaftsförderungen. Erste Anlaufstellen können auch die Kompetenzzentren für Digitalisierung, Industrie 4.0 und KI sein. Zu beachten ist, dass vor Abschluss eines Beratervertrags i.d.R. der Kontakt zu einer Erstberatungsstelle gesucht werden muss, die eine spezifische Förderzusage erteilt.

Fünf exemplarische Förderprogramme für KMU

1. Potenzialanalyse der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren wie Digital in NRW – Kompetenz für den Mittelstand

Die Mittelstands-Kompetenzzentren des Landes NRW bieten halbtägige, kostenfreie Unternehmensbesuche zur Identifikation von spezifischen Digitalisierungspotentialen an.

2. Gestaltungsworkshop der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren wie Digital in NRW

Auf Basis einer Potenzialanalyse kann ein halbtägiger, für das Unternehmen ebenfalls kostenfreier Gestaltungsworkshop zum Entwurf einer Digitalisierungs-Roadmap beantragt werden.

3. Potenzialberatung NRW

Eine Potenzialberatung zur Erarbeitung spezifischer Lösungen in den Bereichen Arbeitsorganisation, Kompetenzentwicklung, demografischer Wandel, Digitalisierung oder Gesundheit kann in den NRW-Erstberatungsstellen beantragt werden. Unter Einbeziehung der Unternehmensmitarbeiter wird auf Basis einer Analyse der bestehenden Stärken und Schwächen in Zusammenarbeit mit einem Fachberater ein Maßnahmenplan erarbeitet. Gefördert werden 50% der Ausgaben für die Beratungsleistung (maximal 10 Beratungstage und maximal 10.000 € Beratungskosten) für Betriebsstätten in NRW ohne Einschränkung der Unternehmensgröße.

4. unternehmensWert:Mensch (uWM)

Hier lässt sich eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik in Bezug auf Personalführung, Chancengleichheit, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz entwickeln. In NRW kann diese Förderung nur von Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis 2 Millionen Euro beantragt werden, wobei hier 80% der anfallenden Beratungskosten (maximal 10 Beratungstage) gefördert werden. In anderen Bundesländern werden 50% der Beratungskosten für Unternehmen mit unter 250 Mitarbeitern bezuschusst.

5. Programmzweig uWMplus („Digitalisierung“)

Mit dem Ziel der Etablierung eines betrieblichen Lern- und Experimentierraums zur Gestaltung des digitalen Wandels können 12 Beratungstage (maximal 1.000 Euro je Tagewerk) mit 80% der Beratungskosten bezuschusst werden, sofern Unternehmen KMU-Merkmalen (mindestens ca. 6 Mitarbeiter bis 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. € Umsatz) entsprechen.

Haben Sie Fragen zu den Förderprogrammen und Fördervoraussetzungen? Sprechen Sie uns an:

Ralf Erdmann

ralf.erdmann@iml.fraunhofer.de
Team ERP LOGISTICS
Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik, Dortmund